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    Allgemeine Geschäfts­bedingungen

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für Medienlieferungen an Endkunden

    (Stand: Juli 2017)

     

    1.0 Allgemeines

    1.1 ims Internationaler Medien Service GmbH & Co. KG (im Folgenden „ims“) beliefert gewerbliche und behördliche Endkunden (im Folgenden „Besteller“) mit physischen und digitalen Medien aller Art. Diese Leistungen werden nachfolgend als „Medienlieferungen“ zusammengefasst und erfolgen im Namen und auf Rechnung von ims. Für die Medienlieferungen gelten, sofern vertraglich nicht anders geregelt, die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).

    1.2 ims bezieht die Medien – physische Medien (z.B. Zeitschriften, Bücher) und Trägermedien digitaler Inhalte (z.B. CDs, DVDs) – von einer Vielzahl von Anbietern (z.B. Verlagen, Datenbankbetreibern) aus dem In- und Ausland. Gleiches gilt für die von Drittanbietern bereitgestellten Zugänge zu digitalen Medien (z.B. Datenbankzugänge, Downloadplattformen für e-Paper und e-Magazines und dergleichen; im Folgenden „Medienzugänge“), für die von ims betriebene Plattform ims MediaPool (im Folgenden „ims MediaPool“) und für Dateien (z.B. e-Paper und e-Magazines), die ims per E-Mail an Besteller versendet (im Folgenden „Dateiversände“).

    1.3 Ein Vertragsabschluss über die Belieferung mit Medien, Dateiversände oder die Bereitstellung von Medienzugängen bzw. des ims MediaPools kommt zustande, wenn ims die entsprechende Bestellung des Bestellers (Angebot) annimmt. Die Annahme kann ims ausdrücklich oder stillschweigend durch vorbehaltlosen Beginn der Leistungserbringung erklären.

    1.4 Der Vertrag kommt zustande über die Belieferung mit Medien, Dateiversände oder die Bereitstellung von Medienzugängen bzw. des ims MediaPools in der jeweils vom Anbieter publizierten bzw. angebotenen Ausgestaltung. ims hat keinen Einfluss auf Inhalte, Erscheinungsfrequenz, technische Ausgestaltung und sonstige Merkmale der Medien, Dateien bzw. Medienzugänge. Entsprechendes gilt im Hinblick auf den ims MediaPool für die von Dritten, z.B. Medienanbietern, erstellten Inhalte. Treten nach Vertragsschluss in Bezug auf die vom Besteller gewünschten Medienlieferungen Änderungen ein, steht dem Besteller ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn diesem ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann. Ein solches Sonderkündigungsrecht muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis ausgeübt werden. Wenn ims die Änderungen nicht zu vertreten hat, stehen dem Besteller darüber hinaus keine weiteren Rechte zu.

    1.5 Der Besteller wird die Medien und deren Inhalte nicht weiter vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen oder in sonstiger Weise an Dritte weitergeben.

    1.6 Ziffer 1.5 gilt entsprechend für die versandten Dateien sowie die Nutzung der Medienzugänge bzw. des ims MediaPools.

    1.7 Soweit der Besteller für mehrere Nutzer (s. Ziffer 3.1) bestellt, wird er diese entsprechend verpflichten.

     

    2.0 Lieferung physischer Medien und Trägermedien digitaler Inhalte

    2.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen die Lieferungen der vom Besteller bestellten physischen Medien und Trägermedien digitaler Inhalte an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Lieferungen erfolgen auf eigene Gefahr des Bestellers (Versendungskauf). Die Auswahl der Logistikpartner für den Transport obliegt ims. Bei der Auswahl ist ims zur Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verpflichtet.

    2.2 Angaben zu Lieferterminen sind stets unverbindlich, es sei denn, in der Auftragsbestätigung wurde ein verbindlicher Liefertermin ausdrücklich genannt. Erfolgt die Belieferung direkt durch einen Verlag, ist eine Haftung der ims für fehlende oder verspätete Lieferungen ausgeschlossen.

    2.3 Soweit nicht anders vereinbart, gehen die bei den Angaben zum jeweiligen Medium ausgewiesenen (ggf. anteiligen) Transportpreise zu Lasten des Bestellers.

     

    3.0 Dateiversände und Bereitstellung von Medienzugängen

    3.1 Der Besteller gibt bei der Bestellung der Dateiversände bzw. des Medienzugangs verbindlich an, wie viele Personen („Nutzer“) die jeweiligen Dateien erhalten bzw. den jeweiligen Medienzugang nutzen dürfen sollen; soweit vom jeweiligen Anbieter verlangt, nimmt der Besteller hierbei auch eine namentliche Zuordnung der Nutzer vor. ims wird auf Basis dieser Angabe die für den Besteller erforderliche Anzahl an Lizenzen für die Dateiversände bzw. den Medienzugang erwerben.

    3.2 Der Besteller verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass eine Nutzung des jeweiligen Medienzugangs ausschließlich durch die angegebene Nutzerzahl und darüber hinaus, soweit erforderlich, ausschließlich durch namentlich registrierte Nutzer erfolgt.

    3.3 Bei Dateiversänden versendet ims oder ein von ims beauftragter Dritter die bestellten Dateien (z.B. e-Paper oder e-Magazines) an den Besteller oder an die von diesem benannten Nutzer. Es obliegt dem Besteller, für eine Zugangsmöglichkeit zu sorgen (beispielsweise durch geeignete Einstellungen des Spam-Filters und das Vorhalten ausreichenden Speicherplatzes im Postfach) und ims rechtzeitig über eine etwaige Änderung seiner E-Mail-Adresse zu informieren.

    3.4 Bei der Bestellung eines Medienzuganges stellt ims oder ein von ims beauftragter Dritter dem Besteller die für die Zugangsgewährung erforderlichen Daten, Unterlagen und/oder Schlüssel (z.B. Tokens) zur Verfügung.

    3.5 Soweit für Empfang/Nutzung der Dateien bzw. die Nutzung des Medienzugangs eine bestimmte technische Infrastruktur (z.B. Hard- und Software auf einem bestimmten Stand, Internetverbindung) erforderlich ist, obliegt deren Beschaffung und Betrieb (einschließlich der dafür notwendigen Kosten) dem Besteller.

    3.6 Art und Ausgestaltung der Dateien bzw. des Medienzugangs bestimmt deren bzw. dessen Anbieter. Entsprechendes gilt für die jeweiligen technischen Schnittstellen, die Nutzungsbedingungen sowie etwaige Regelungen zur Verfügbarkeit der Dateiversände bzw. des Medienzugangs. Es liegt in der Verantwortung des Bestellers, sich insoweit entsprechend zu informieren. Soweit für die Nutzung der Dateiversände bzw. des Medienzugangs eine Registrierung beim Anbieter erforderlich ist, wird der Besteller diese vornehmen oder gegebenenfalls ims zur Registrierung bevollmächtigen. Der Besteller verpflichtet sich auch gegenüber ims, bei einer Registrierung gegenüber dem Anbieter bzw. bei einer entsprechenden Bevollmächtigung von ims zutreffende Angaben zu machen und die Nutzungsbedingungen des Anbieters einzuhalten.

    3.7 Ungeachtet etwaiger weitergehender Anbietervorgaben wird der Besteller dafür Sorge tragen, dass ihm für die Nutzung der Medienzugänge übermittelte Zugangsdaten, Schlüssel, Passwörter etc. vertraulich und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt aufbewahrt werden und nicht an Dritte weitergegeben werden; der Besteller wird die Nutzer entsprechend verpflichten. Entsprechendes gilt für den Umgang mit heruntergeladenen digitalen Inhalten (z.B. e-Paper und e-Magazines) und versandten Dateien.

    3.8 Greift ein Dritter auf Medienlieferungen zu, nachdem er an die Zugangsdaten gelangt ist, weil der Besteller diese nicht hinreichend vor fremdem Zugriff gesichert hat, muss sich der Besteller sich so behandeln lassen, als ob er selbst gehandelt hätte. Dasselbe gilt bei der Benutzung eines mobilen Endgerätes durch Dritte.

    3.9 Der Besteller wird ims unverzüglich informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten seine Zugangsdaten bekannt sind oder unbefugte Dritte sein mobiles Endgerät nutzen. ims weist darauf hin, dass Zugangsdaten aus Sicherheitsgründen regelmäßig geändert werden sollten.

    3.10 Im Falle eines begründeten Verdachts, dass Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt oder mobile Endgeräte von Dritten genutzt wurden, ist ims aus Sicherheitsgründen berechtigt, aber nicht verpflichtet, nach freiem Ermessen die Zugangsdaten ohne vorherige Ankündigung selbständig zu ändern bzw. die Nutzung des Accounts oder der Medienlieferungen zu sperren. In diesem Fall informiert ims den berechtigten Nutzer hierüber unverzüglich und teilt auf Anforderung innerhalb angemessener Frist die neuen Zugangsdaten mit. Der Nutzer hat keinen Anspruch darauf, dass die ursprünglichen Zugangsdaten wiederhergestellt werden.

    3.11 Geplante Erweiterungen der Nutzerzahl und beabsichtigte Veränderungen etwaiger namentlich benannter Nutzer wird der Besteller ims rechtzeitig vorab in Textform (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) mitteilen. ims wird sich in diesen Fällen unverzüglich bemühen, die hierfür erforderlichen Lizenzen vom Anbieter zu erwerben und dem Besteller weitere Dateiversände/Medienzugänge bzw. Dateiversände/Medienzugänge mit geänderter Nutzerpersonalisierung zur Verfügung zu stellen. Eine erweiterte bzw. geänderte Nutzung der Dateiversände/Medienzugänge, bevor ims diese zur Verfügung gestellt hat, ist unzulässig.

    3.12 Geplante Reduzierungen der Nutzerzahl wird der Besteller ims ebenfalls in Textform anzeigen. Entsprechende Reduzierungen der Dateiversände bzw. Medienzugänge können dann nach den jeweiligen Regelungen über (teilweise) Kündigungen vorgenommen werden.

    3.13 Sollten mehr Nutzer als mit ims vereinbart auf die Medien zugreifen, ist der Besteller verpflichtet, ims den Betrag zu zahlen, der für die Zahl der tatsächlich zugreifenden Nutzer nach dem Listenpreis von ims zu zahlen gewesen wäre. ims kann außerdem eine angemessene Bearbeitungsgebühr verlangen. Wenn der Nutzer vorsätzlich gehandelt hat, ist er zudem zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 50.000,00 Euro verpflichtet.

    3.14 ims sichert seine Systeme gegen Virenbefall. Dennoch kann ein Virenbefall nie vollständig ausgeschlossen werden. Zudem kann es vorkommen, dass unberechtigte Dritte E-Mails unter Verwendung des Namens von ims ohne Einverständnis von ims versenden, die beispielsweise Viren oder sog. Spyware enthalten oder zu Web-Inhalten linken, die Viren oder Spyware enthalten. Darauf hat ims keinen Einfluss. Die Nutzer sollten daher alle eingehenden E-Mails, die unter dem Namen von ims versandt sind, auf Virenbefall prüfen.

    3.15 Der Besteller haftet für Verstöße seiner Nutzer.

     

    4.0 ims MediaPool

    4.1 ims betreibt die Leseplattform ims MediaPool, über welche die Besteller / Nutzer sämtliche verfügbaren digitalen Informationen auf jedem geeigneten digitalen Lesegerät beziehen können. Die Informationen („Inhalte“) werden von Dritten, z.B. Medienanbietern und sonstigen Unternehmen, produziert und von ims dem Besteller zugänglich gemacht.

    4.2 Die Nutzung des ims MediaPools erfordert möglicherweise die Installation der ims MediaPool-App durch den Besteller / Nutzer. Der Besteller / Nutzer verpflichtet sich, bei der Registrierung gegenüber der ims zutreffende Angaben zu machen. Die Nutzungsbedingungen des ims MediaPools sind einzuhalten, die Regelungen des Abschnitts 3 gelten entsprechend.

    4.3 ims gewährleistet eine Erreichbarkeit des ims MediaPools von  95% im Jahresdurchschnitt. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server des ims MediaPools auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von ims liegen, nicht zu erreichen sind; Ziffer 8.0 bleibt unberührt. Ebenso ausgenommen sind Zeiten, in denen routinemäßige Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Die Abrufbarkeit des ims MediaPools kann aufgrund gesetzlicher oder lizenzrechtlicher Vorgaben in bestimmten Ländern eingeschränkt sein. Näheres kann sich aus der Beschreibung des ims MediaPools ergeben.

     

    5.0 Rechteeinräumung

    5.1 Soweit nicht im Einzelfall anders vereinbart, räumt ims dem Besteller das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, inhaltlich nach Maßgabe der jeweiligen Bestellung und diesen AGB beschränkte, zeitlich auf die jeweils vereinbarte Nutzungsdauer befristete Recht ein, die gelieferten Medien in eigener Person zu nutzen. Soweit nicht anders vereinbart, umfasst dies je Bestellung die Nutzung durch einen einzigen Nutzer auf einem einzigen Endgerät. Jede darüber hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung und sonstige Nutzung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts bedarf der vorherigen Zustimmung von ims in Textform.

    5.2 Die Speicherung der Medien und ihrer Inhalte ist nur zulässig, wenn dies von ims technisch vorgesehen ist. Eine Umgehung von technischen Maßnahmen, die eine Speicherung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung verhindern oder erschweren sollen, ist unzulässig. Eine über das Lesen der Medien hinausgehende Nutzung zu kommerziellen Zwecken ist unzulässig. Insbesondere dürfen die Medien und deren Inhalte nicht ganz oder teilweise in Datenbanken aufgenommen oder systematisch zu kommerziellen Zwecken ausgewertet werden.

    5.3 Ein Zugriff auf die Medienlieferungen mit anderer Software als mittels Web-Browser oder der von ims zur Verfügung gestellten Reader-Software ist unzulässig.

    5.4 Gesetzliche Regelungen, insbesondere die Schrankenbestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, bleiben unberührt.

     

    6.0 Stornierung, Laufzeit und Kündigung von Verträgen über Medienlieferungen

    6.1 Eine Stornierung bestellter Medien und Medienzugänge durch den Besteller ist nur möglich, solange ims die Bestellung noch nicht an den Anbieter weitergeleitet hat bzw. ims selbst eine Stornierung gegenüber dem Anbieter im ordentlichen Geschäftsgang noch möglich ist.

    6.2 Die Laufzeit eines Vertrages über Medienlieferungen richtet sich nach dessen Inhalt. Abonnements von Medien können nicht vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit ordentlich gekündigt werden; entsprechendes gilt für Verträge über die Bereitstellung von Medienzugängen.  Die Mindestlaufzeit wird bei Vertragsabschluss festgelegt.

    6.3 Das Recht jeder Vertragspartei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

    6.4 Kündigungen bedürfen der Textform. Maßgebend ist der Eingang der Kündigungserklärung bei der anderen Vertragspartei.

     

    7.0 Preise und Zahlungsmodalitäten

    7.1 Die vom Besteller an ims zu zahlenden Preise ergeben sich aus den Angaben zum/zur jeweiligen Medium, Dateilieferung, Medienzugang bzw. dem ims MediaPool.

    7.2 Bei Abonnements, fortdauernder Bereitstellung von Medienzugängen und ähnlichen dauerhaften oder wiederkehrenden Leistungen ist ims berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis jederzeit zu ändern, wenn die Anbieter der Medien die Preise der von ihnen gelieferten und von dem Besteller bezogenen Medien erhöhen. Den Änderungszeitpunkt und die Höhe der Anpassung wird ims dem Besteller unter Angabe der konkret gestiegenen Kostenfaktoren und deren Auswirkungen auf den Gesamtpreis nach diesem Vertrag mit angemessener Vorlaufzeit schriftlich mitteilen. Der Besteller hat das Recht, den Vertrag vorzeitig unter Einhaltung der vereinbarten Form auf den Zeitpunkt der Preisänderung zu kündigen, wenn die Preisänderung zu einer Erhöhung des vertraglichen Preises um mehr als 3 % führt.

    7.3 Bei Büchern und anderen (auch digitalen) Verlagserzeugnissen deutscher Verlage werden die Preise grundsätzlich von den Verlagen festgesetzt und unterliegen der Preisbindung. Skonti, Rabatte und sonstige Nachlässe dürfen in diesen Fällen aus preisbindungsrechtlichen Gründen nicht gewährt werden.

    7.4 Der Gesamtrechnungsbetrag ist sofort ohne Abzüge zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein Zahlungsziel vereinbart ist. Bei Zahlung sind unbedingt die angegebenen Rechnungs- und Kundennummern anzugeben.

    7.5 Die Rechnungserstellung für Abonnements erfolgt grundsätzlich im Voraus.

    7.6 Bei Verzug des Bestellers mit dessen Zahlungspflicht sieht sich ims zur Einleitung gerichtlicher Schritte gezwungen. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten trägt der Schuldner. Verzug tritt 14 Tage nach Valutadatum (siehe Rechnung) ein.

    7.7 Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleiben gelieferte Medien und Trägermedien im Eigentum von ims (Eigentumsvorbehalt).

     

    8.0 Haftung

    8.1 ims haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, soweit der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ims oder deren Erfüllungsgehilfen oder Vertreter beruhen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Soweit ims im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt; dies gilt auch, soweit der Besteller Ersatz nutzloser Aufwendungen anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung verlangt.

    8.2 Sämtliche vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Personenschäden oder im Rahmen der zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

     

    9.0 Beendigung der Geschäftsbeziehung

    Beide Vertragsparteien haben die Möglichkeit, die Geschäftsbeziehung, falls nicht einzelvertraglich abweichend vereinbart, mit einer Frist von sechs Wochen zum Kalenderquartalsende zu kündigen, frühestens aber zum Zeitpunkt des Ablaufs sämtlicher Fristen gemäß Ziffer 6.2. Die Kündigung bedarf der Textform.

     

    10.0 Vertraulichkeit und Datenschutz

    10.1 ims und der Besteller werden die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Vertragspartei einschließlich der Inhalte der zwischen ihnen bestehenden Verträge über die Belieferung mit Medien und die Bereitstellung von Medienzugängen vertraulich behandeln, soweit eine Offenlegung nicht zur Vertragserfüllung, zur Geltendmachung oder Abwehr von Forderungen aus der Vertragsbeziehung oder aufgrund des Gesetzes erforderlich ist.

    10.2 ims wird die personenbezogenen Daten des Bestellers und der Nutzer nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandeln. Soweit eine Weitergabe dieser Daten an Dritte und eine Nutzung dieser Daten durch Dritte für die Abwicklung der Bestellungen des Bestellers erforderlich ist (z.B. im Fall von Abonnements), erklärt sich der Besteller mit einer solchen Weitergabe und Nutzung einverstanden und versichert, über diese Daten verfügen zu dürfen.

    10.3 Die Medien können mit digitalen Wasserzeichen individuell markiert sein, so dass im Fall einer missbräuchlichen Nutzung unter Beachtung aller zwingenden gesetzlichen Vorschriften die Ermittlung und Verfolgung des jeweiligen Bestellers möglich ist.

     

    11.0 Schlussbestimmungen

    11.1 Der Besteller bedarf zu einer Übertragung einzelner oder aller Rechte und Pflichten aus den Verträgen über die Lieferung von Medien und die Bereitstellung von Medienzugängen bzw. des ims MediaPools auf einen Dritten der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ims. ims ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen auf Dritte zu übertragen.

    11.2 Der Besteller darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder von ims schriftlich anerkannten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nur aufgrund von Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis mit ims zu.

    11.3 ims widerspricht der Geltung etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Bestellers. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ims diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

    11.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so soll dies die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen unberührt lassen. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Das Gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke.

    11.5 ims behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu erweitern, sofern dies erforderlich erscheint und den Besteller nicht wider Treu und Glauben benachteiligt. Eine Änderung kann insbesondere notwendig sein, um Anpassungen an eine Änderung der Rechtslage vorzunehmen. Auch neu ergangene Gerichtsentscheidungen gelten als Änderung der Rechtslage. Änderungen und Fortentwicklungen der von ims angebotenen Produkte können ebenso eine Änderung oder Ergänzung der AGB notwendig machen.

    11.6 Eine Änderung oder Ergänzung wird mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in geeigneter Art und Weise in Textform bekannt gegeben. In der Regel erfolgt der Hinweis auf die Anpassung der AGB durch Bekanntgabe per E-Mail oder beim nächsten Einloggen.

    11.7 Der Besteller hat das Recht, einer Änderung oder Ergänzung innerhalb sechs Wochen nach Veröffentlichung und Möglichkeit der Kenntnisnahme gegenüber ims zu widersprechen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag nach den Kündigungsregelungen dieser AGB außerordentlich zu kündigen. Sonstige Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt. Widerspricht der Besteller nicht innerhalb der Widerspruchsfrist oder nutzt er oder seine Nutzer die Leistungen danach weiterhin, gilt die Änderung oder Ergänzung als angenommen und wird Vertragsbestandteil.

    11.8 ims wird den Besteller in der Unterrichtung über die Änderungen der AGB auf die Möglichkeit des Widerspruchs und der Kündigung, die Frist und die Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich eines unterbliebenen Widerspruchs, besonders hinweisen.

    11.9 Erfüllungsort ist der Sitz von ims.

    11.10 Der Gerichtsstand ist Hamburg, wenn der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. In sonstigen Fällen wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbart für den Fall, dass der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.

    11.11 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsregeln. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung, auch nicht als Bestandteil des deutschen Rechts.